Die Geschichte des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist noch nicht allzu lang, es gibt ihn im Sommer 2021 gerade einmal sieben Jahre – und doch ist die Diskussion um das Thema immer wieder eine hitzig geführte. Zum Teil liegt das vermutlich an der Entwicklung hin zu einer vorgeschriebenen, branchenübergreifenden Lohnuntergrenze. Jahrelanger Ablehnung durch die Union und der FDP weit vor der Einführung 2014 standen regelmäßig Forderungen von SPD, der Linken und Arbeitnehmerverbänden gegenüber. Dabei ging es in großen Teilen um die Höhe der Summe, die minimal für eine Stunde Arbeit gezahlt werden sollte. Anhängerinnen und Anhänger der Linken-Fraktion waren die zu Beginn beschlossenen 8,50€ als Untergrenze deutlich zu niedrig, der damalige Unions-Beauftragte hätte sich auch mit 4,50€ als Minimum zufrieden gegeben. Auch wenn heute der Mindestlohn als Grundpfeiler der Beschäftigung nicht mehr in Frage gestellt wird, zeichnet sich dennoch ein ähnliches Bild, wenn es um sein Volumen geht: Es sind speziell die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke, die eine deutliche Aufstockung fordern – trotz der erstmaligen Überschreitung der Grenze von zehn Euro pro Stunde im Sommer 2022.