Das Bundesverfassungsgericht stempelte Ende April die Bemühungen der deutschen Politik für eine Eindämmung der Klimakrise dieses Jahres als unzureichend ab. Diese Nachricht schlug ein wie ein Blitz – und bewirkte ein sofortiges Umdenken nahezu in der gesamten Parteienlandschaft. Besonders ein Aspekt sticht auch einige Wochen später immer noch hervor und könnte weitere Handlungen der Regierungsfraktionen langfristig verändern: Der Begriff der Generationengerechtigkeit wurde wieder einmal herausgestellt, indem das Bundesverfassungsgericht in seiner Stellungnahme formulierte, es dürfe „nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO₂-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“. Diese Feststellung rechtfertigt so beispielsweise die Ansicht, dass das formulierte 1,5-Grad-Ziel mit Maßnahmen des bis dahin geltenden Klimaschutzgesetzes nur dann erreicht werden könne, wenn jüngere und nachfolgende Generationen dafür in der Zukunft aufkämen. Dies sei aus Sicht der Verfassungsrichterinnen und Richtern nicht mit einer gerechten Belastung der verschiedenen Generationen vereinbar.
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Liebe Leserinnen und Leser, bevor ich mit dem eigentlichen Artikel beginne, stellt euch zunächst folgende – zugegebenermaßen etwas makabre – Situation vor: Ihr seid schwer erkrankt, beispielsweise an Multipler Sklerose (MS), eine Krankheit, die in einigen Fällen damit einhergeht, dass früher oder später jegliche Bewegung unmöglich wird. Ihr könnt eure Hände kaum noch bewegen, ihr habt keine Kraft mehr, an eure Hobbies ist nicht einmal im Entferntesten mehr zu denken. Ist das noch ein lebenswertes Leben? Möchtet ihr euch in der Sicherheit wiegen, dass ihr euer Leben jederzeit beenden könnt, wenn ihr die vorherige Frage irgendwann verneint? Wenn ja, wer soll das dann übernehmen dürfen?
Die Konferenz der Ministerpräsident:innen bestimmte ein Jahr lang die deutsche Pandemiebekämpfung, weil diese im deutschen Föderalismus erstmal Ländersache ist. Dadurch wurde die MPK regelmäßig zu einem Showdown, oder zumindest als solcher inszeniert. Meistens wurde erst spät in der Nacht ein Kompromiss gefunden. Am nächsten Tag verkündeten dann verschiedene Bundesländer die vielen Arten, auf die sie von diesem Kompromiss abweichen würden.
Die letzte MPK fand am 22. März statt. Auf dieser wurde im Angesicht steigender Inzidenzen eine sogenannte ‚Osterruhe‘ beschlossen. Nur ein paar Tage später musste diese aber wieder gekippt werden, weil sie so kurzfristig nicht umsetzbar war. Bundeskanzlerin Angela Merkel nahm den Fehler zwar auf sich, es folgte trotzdem starke Kritik am gesamten Format der MPK. In der Folge beschloss die Bundesregierung, nachdem die bereits Anfang März beschlossene Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 seitens einzelner Kommunen und Ländern nicht konsequent umgesetzt wurde, einzelne Maßnahmen wie eben diese Notbremse über eine Änderung der Infektionsschutzgesetzes durchzusetzen. Soweit der Stand für alle beneidenswerten Menschen, die seit Monaten unter einem Stein gelebt haben.
Normalerweise dient dieses Format der Zusammenfassung, Einordnung sowie dem Vergleich verschiedener Anträge und Entwürfe anstehender Abstimmungen. Das soll euch vor allem dabei helfen, bei größeren Tagesordnungspunkten eine informierte Entscheidung in der App treffen zu können. Doch der Bundestag stimmt über verschiedene Arten von Dokumenten ab, und da er in der kommenden Woche hauptsächlich mit dem Haushalt für 2021 beschäftigt ist, nutzen wir die Gelegenheit, um euch den Unterschied zwischen Beschlussempfehlungen, Gesetzentwürfen und Anträgen zu erklären. Außerdem gehen wir nicht nur auf den Prozess der Gesetzgebung ein, sondern zeigen auch, wie dieser sich in der App niederschlägt. Aber eins nach dem anderen.
Vor 8 Monaten erklärte die WHO den Ausbruch der Lungenkrankheit Covid-19 zur Pandemie. Es braucht wohl niemand eine Erinnerung an all die verschiedenen Weisen, auf die unser Leben dadurch beeinträchigt war und ist. Aber was hat der Bundestag seitdem getan und, noch viel wichtiger, was konnte er nicht tun?
Update: Wie n.tv berichtet, wurde die Abstimmung von der Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche genommen. Grund dafür ist Uneinigikeit zwischen Union und SPD darüber, ob nach ihrem Entwurf das Lobbyregister auch für die Bundesregierung gelten soll, wie es neben Grünen und Linke auch die Sozialdemokraten fordern. Dagegen wehrt sich die CDU/CSU, obwohl sie dieser Forderung noch im September zugestimmt hatte. LobbyControl rechnet nach einer Anfrage unsererseits frühestens Mitte November mit einer Abstimmung im Bundestag.
Wer nimmt Einfluss auf unsere Bundestagsabgeordneten? Welche und wessen Interessen werden vertreten? Um welche Themengebiete geht es?
In weniger als einem Jahr finden die nächsten Bundestagswahlen statt. Am Freitag, den 09. Oktober, wurde im Bundestag eine Änderung des Wahlrechts beschlossen, die ein seit Langem bekanntes Problem angehen soll.