Vor 4 Jahren beschloss die Große Koalition ein Gesetz, dass Strafverfolgungsbehörden wie dem Bundeskriminalamt in bestimmten Verdachtsfällen den Einsatz von Staatstrojanern erlaubte. Dabei handelt es sich um eine Überwachungssoftware, die verdeckt auf Smartphones oder Computern installiert wird. Im Gegensatz zur üblichen Telekommunikationsüberwachung können Behörden durch diese Quellen-TKÜ auf verschlüsselte Chats oder Telefonate zugreifen.

Letzte Woche verabschiedete der Bundestag eine Anpassung des Verfassungsschutzrechts, durch die alle Nachrichtendienste von Bund und Ländern sowie die Bundespolizei nun auch eben jene Staatstrojaner unter bestimmten Bedingungen präventiv einsetzen dürfen. Dazu zählen die “Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.“. In der Debatte vor der Abstimmung wurden die Staatstrojaner hitzig diskutiert. In unserem Recap erfahrt ihr, welche Fraktionen welche Positionen bezogen und welche Argumente zentral waren.