“Der Hirte sprach, die Schafe folgten”, “Er spricht – und alle springen” – das, was der SPIEGEL völlig wertfrei und Lage der Nation-Host Ulf Buermeyer sogar durchaus positiv als Reaktion auf die scheinbar im Grundgesetz festgeschriebene Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers zu sagen hatten, zeigt in Wahrheit nichts weniger als die Akzeptanz einer weiteren Hierarchisierung unserer Politik. Die alleinige Entscheidung von Olaf Scholz, die Atomkraftwerke in Deutschland bis April weiterlaufen zu lassen, kehrt der Demokratie ein weiteres Mal den Rücken zu.
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Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2021. Er stellt eine Recherche dar, inwieweit die Versprechen des Wahlprogramms von dem tatsächlichen Abstimmungsverhalten der Partei im Bundestag während der endenden Legislaturperiode von 2017 bis 2021 gedeckt sind.
Parteien werben in ihren Programmen mit zahlreichen Wahlversprechen. Als Wähler geht man davon aus, dass ihr tatsächliches Handeln diese Forderungen unterstreicht. Oft ist das auch der Fall, die FDP zum Beispiel fordert in ihrem Programm eine Entlastung für finanziell massiv angeschlagene Kommunen (FDP-Wahlprogramm 2021, S. 53) und stimmte im September 2020 einem entsprechenden Gesetzesentwurf der Großen Koalition zu.
Die Entstehungsgeschichte der DEMOCRACY App hat allerdings gezeigt, dass das nicht immer so sein muss.
Wir haben uns für die anstehende Bundestagswahl deshalb dazu entschlossen, die Wahlprogramme der Parteien mit ihrem tatsächlichen Handeln zu vergleichen – so auch für die FDP.
Vor 4 Jahren beschloss die Große Koalition ein Gesetz, dass Strafverfolgungsbehörden wie dem Bundeskriminalamt in bestimmten Verdachtsfällen den Einsatz von Staatstrojanern erlaubte. Dabei handelt es sich um eine Überwachungssoftware, die verdeckt auf Smartphones oder Computern installiert wird. Im Gegensatz zur üblichen Telekommunikationsüberwachung können Behörden durch diese Quellen-TKÜ auf verschlüsselte Chats oder Telefonate zugreifen.
Letzte Woche verabschiedete der Bundestag eine Anpassung des Verfassungsschutzrechts, durch die alle Nachrichtendienste von Bund und Ländern sowie die Bundespolizei nun auch eben jene Staatstrojaner unter bestimmten Bedingungen präventiv einsetzen dürfen. Dazu zählen die “Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.“. In der Debatte vor der Abstimmung wurden die Staatstrojaner hitzig diskutiert. In unserem Recap erfahrt ihr, welche Fraktionen welche Positionen bezogen und welche Argumente zentral waren.
Liebe Leserinnen und Leser, bevor ich mit dem eigentlichen Artikel beginne, stellt euch zunächst folgende – zugegebenermaßen etwas makabre – Situation vor: Ihr seid schwer erkrankt, beispielsweise an Multipler Sklerose (MS), eine Krankheit, die in einigen Fällen damit einhergeht, dass früher oder später jegliche Bewegung unmöglich wird. Ihr könnt eure Hände kaum noch bewegen, ihr habt keine Kraft mehr, an eure Hobbies ist nicht einmal im Entferntesten mehr zu denken. Ist das noch ein lebenswertes Leben? Möchtet ihr euch in der Sicherheit wiegen, dass ihr euer Leben jederzeit beenden könnt, wenn ihr die vorherige Frage irgendwann verneint? Wenn ja, wer soll das dann übernehmen dürfen?
„Corona-Impfturbo in Deutschland“, „Deutschland legt den Impfturbo ein“, „Deutschland zündet tatsächlich den Impfturbo”. Die Meldungen überschlagen sich und das nicht zu Unrecht – Mehr als ein Viertel der Bevölkerung wurde einmal geimpft. Es sind gute Nachrichten, insbesondere nach den Startschwierigkeiten der deutschen Impfkampagne. Für diesen Monat werden weitere Großlieferungen erwartet und die Impfpriorisierung wird voraussichtlich im Juni aufgehoben.
Ich will diese Meldungen nicht gänzlich schlecht reden, trotzdem sind sie leider zweitrangig. Denn selbst wenn ganz Deutschland morgen durchgeimpft wäre, nur globaler Impffortschritt kann die Pandemie beenden und im Übrigen schon vor dem Ende Hunderttausende Menschenleben retten. Der eigene Nutzen für Deutschland wird spätestens klar, wenn man sich die zahlreichen Mutationen ansieht, die schon jetzt auf der ganzen Welt kursieren. Deshalb ist die weltweite Impfstrategie auch ein Thema für den deutschen Bundestag. Am Donnerstag wird im Parlament über einen Antrag von Die Linke hierzu diskutiert und abgestimmt. Ihn will ich mir genauer anschauen und die sehr spannende Diskussion um den ‘TRIPS-Waiver’ erläutern, der eine temporäre Aufhebung von Patenten auf Impfstoffe zur Folge hätte.
Die Geschichte des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist noch nicht allzu lang, es gibt ihn im Sommer 2021 gerade einmal sieben Jahre – und doch ist die Diskussion um das Thema immer wieder eine hitzig geführte. Zum Teil liegt das vermutlich an der Entwicklung hin zu einer vorgeschriebenen, branchenübergreifenden Lohnuntergrenze. Jahrelanger Ablehnung durch die Union und der FDP weit vor der Einführung 2014 standen regelmäßig Forderungen von SPD, der Linken und Arbeitnehmerverbänden gegenüber. Dabei ging es in großen Teilen um die Höhe der Summe, die minimal für eine Stunde Arbeit gezahlt werden sollte. Anhängerinnen und Anhänger der Linken-Fraktion waren die zu Beginn beschlossenen 8,50€ als Untergrenze deutlich zu niedrig, der damalige Unions-Beauftragte hätte sich auch mit 4,50€ als Minimum zufrieden gegeben. Auch wenn heute der Mindestlohn als Grundpfeiler der Beschäftigung nicht mehr in Frage gestellt wird, zeichnet sich dennoch ein ähnliches Bild, wenn es um sein Volumen geht: Es sind speziell die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke, die eine deutliche Aufstockung fordern – trotz der erstmaligen Überschreitung der Grenze von zehn Euro pro Stunde im Sommer 2022.
Warum fehlt es immer noch an einem Tempolimit auf deutschen Autobahnen, obwohl es uns in Sachen Klimaschutz erwiesenermaßen nach vorne bringen und eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger eine Einführung unterstützen würde? Warum liefert die Bundesregierung immer noch Waffen in dubiose Drittländer wie Saudi-Arabien, obwohl diese damit möglicherweise kriegerische Handlungen vollziehen? Das sind nur zwei von etlichen Fragen, die zeigen, dass die Handlungen der Bundesregierung häufig dem widersprechen, was nach außen als Grundpfeiler der deutschen Politik proklamiert wird. Grund dafür ist in vielen Fällen der Lobbyismus – Unternehmen, Verbände oder andere Organisationen nehmen Einfluss auf politische Entscheidungs- oder Gesetzgebungsprozesse, indem sie ihre Interessen von gewählten Volksvertreterinnen und -vertretern durchsetzen lassen.
Im Mai 2020 erregte ein Gesetz zur Regelung der Vorratsdatenspeicherung besondere Aufmerksamkeit. Aspekte dieses und einiger anderer Gesetze zur manuellen Datenerhebung wurden in Folge dessen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für gesetzeswidrig erklärt. Dieses Gesetz musste also möglichst schnell neu gefasst und die „verfassungswidrigen“ Aspekte gestrichen werden.
Anfang dieses Jahres legte dann die antragstellende Große Koalition eine veränderte Fassung des Gesetzes, ein sogenanntes Reparaturgesetz vor. Dieses wurde im Bundestag und den zuständigen Ausschüssen sehr kontrovers diskutiert. Die Oppositionsfraktionen äußerten sich hierbei nicht nur kritisch zum Inhalt der Gesetzesänderung, sondern auch zu der Art und Weise, auf die diese verabschiedet wurde.
Um den Inhalt des neuen Gesetzes und der Diskussionen soll es in diesem Recap gehen.
Die Frage nach dem Monopol
Der Markt für Lieferdienste boomt nicht erst seit Beginn der Pandemie, doch wie in vielen Branchen auch wird die vor vielen Jahren gestartete Entwicklung in diesem Bereich durch Corona verstärkt und beschleunigt. Abgesehen von den vielen Angeboten, die etliche Restaurants unabhängig voneinander ergreifen, scheint jedoch wenig verwunderlich die bequeme Bestellung über Onlineplattformen immer mehr Fahrt aufzunehmen. Während zu Beginn noch viele verschiedene Anbieter wie Lieferheld, Pizza.de und andere große Ketten im Markt angesiedelt waren, besteht ebenjener seit 2019 nur noch aus einem Unternehmen: Lieferando.
In nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen hat die Digitalisierung bereits seit einigen Jahren weltweit Einzug gehalten. Davon kann sich auch der Verkehrssektor nicht freisprechen, neue Technologien werden entwickelt, das Fahrerlebnis für die Bürgerinnen und Bürger soll fortlaufend gemütlicher werden. Neben der Verbesserung des eigenen Fahrerlebnisses durch Elemente des autonomen Fahrens gilt das zu einem großen Teil ebenfalls für den Aspekt der Personenbeförderung. Vor nunmehr zwölf Jahren stieg der Onlineanbieter Uber in den Markt ein und warb besonders mit einfachem Zugang und einer günstigen Plattform. Einfacher und günstiger als das Taxi, das bis dahin quasi alternativlos von den Menschen genutzt wurde, die schnellstmöglich von Punkt A zu Punkt B gelangen mussten. Doch auf einmal war Uber da, zuerst in den USA, mittlerweile ist das Unternehmen international von Brasilien über Südafrika bis Australien verbreitet. Mit dem eigenen Smartphone bedient und anhand des eigenen Standortes auffindbar, hat sich Uber zu einer beliebten Alternative zum Taxi und so zu einem börsendotierten Unternehmen entwickelt, das 2019 13 Milliarden US-Dollar erwirtschaften konnte. Die Vorteile für Kundinnen und Kunden liegen dabei auf der Hand: kurze Wartezeiten, moderne Zahlungsweisen und tatsächlich niedrigere Preise.