Im Mai 2020 erregte ein Gesetz zur Regelung der Vorratsdatenspeicherung besondere Aufmerksamkeit. Aspekte dieses und einiger anderer Gesetze zur manuellen Datenerhebung wurden in Folge dessen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für gesetzeswidrig erklärt. Dieses Gesetz musste also möglichst schnell neu gefasst und die „verfassungswidrigen“ Aspekte gestrichen werden. 

Anfang dieses Jahres legte dann die antragstellende Große Koalition eine veränderte Fassung des Gesetzes, ein sogenanntes Reparaturgesetz vor. Dieses wurde im Bundestag und den zuständigen Ausschüssen sehr kontrovers diskutiert. Die Oppositionsfraktionen äußerten sich hierbei nicht nur kritisch zum Inhalt der Gesetzesänderung, sondern auch zu der Art und Weise, auf die diese verabschiedet wurde.

Um den Inhalt des neuen Gesetzes und der Diskussionen soll es in diesem Recap gehen.