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Die Marktmacht Lieferandos

Die Frage nach dem Monopol

Der Markt für Lieferdienste boomt nicht erst seit Beginn der Pandemie, doch wie in vielen Branchen auch wird die vor vielen Jahren gestartete Entwicklung in diesem Bereich durch Corona verstärkt und beschleunigt. Abgesehen von den vielen Angeboten, die etliche Restaurants unabhängig voneinander ergreifen, scheint jedoch wenig verwunderlich die bequeme Bestellung über Onlineplattformen immer mehr Fahrt aufzunehmen. Während zu Beginn noch viele verschiedene Anbieter wie Lieferheld, Pizza.de und andere große Ketten im Markt angesiedelt waren, besteht ebenjener seit 2019 nur noch aus einem Unternehmen: Lieferando.

Zurück in die Zukunft

In nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen hat die Digitalisierung bereits seit einigen Jahren weltweit Einzug gehalten. Davon kann sich auch der Verkehrssektor nicht freisprechen, neue Technologien werden entwickelt, das Fahrerlebnis für die Bürgerinnen und Bürger soll fortlaufend gemütlicher werden. Neben der Verbesserung des eigenen Fahrerlebnisses durch Elemente des autonomen Fahrens gilt das zu einem großen Teil ebenfalls für den Aspekt der Personenbeförderung. Vor nunmehr zwölf Jahren stieg der Onlineanbieter Uber in den Markt ein und warb besonders mit einfachem Zugang und einer günstigen Plattform. Einfacher und günstiger als das Taxi, das bis dahin quasi alternativlos von den Menschen genutzt wurde, die schnellstmöglich von Punkt A zu Punkt B gelangen mussten. Doch auf einmal war Uber da, zuerst in den USA, mittlerweile ist das Unternehmen international von Brasilien über Südafrika bis Australien verbreitet. Mit dem eigenen Smartphone bedient und anhand des eigenen Standortes auffindbar, hat sich Uber zu einer beliebten Alternative zum Taxi und so zu einem börsendotierten Unternehmen entwickelt, das 2019 13 Milliarden US-Dollar erwirtschaften konnte. Die Vorteile für Kundinnen und Kunden liegen dabei auf der Hand: kurze Wartezeiten, moderne Zahlungsweisen und tatsächlich niedrigere Preise.

Ausbau der Wirtschaftsbeziehung mit Eritrea?

1993 endete der dreißigjährige Unabhängigkeitskrieg zwischen Eritrea und Äthiopien. Seitdem blieben die Grenzregionen der beiden Staaten leider nicht konfliktfrei. Im Jahre 1998 bis 2000 entflammte der eritreisch-äthiopische Krieg und erst im Jahre 2018 wurde formal Frieden geschlossen. Leider hielt dieser Frieden nicht lange an, denn seit 2020 ist die äthiopische Region Tigray Schauplatz von kriegerischen Auseinandersetzungen, in die beide Regierungen verstrickt sind. Erst in den letzten Tagen klagte Amnesty International die eritreische Regierung wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in der äthiopischen Stadt Aksum in Tigray an.

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Digitales Wettbewerbsrecht 4.0 – Geburtsstunde einer sozialen Digitalwirtschaft?

Geschrieben und recherchiert von Jasper Bennink.

Maßnahmen zur Änderung des Wettbewerbsrechts sind beileibe nichts Neues, Reformvorschläge und Änderungswünsche wurden in den vergangenen Jahren immer wieder geäußert, mit ihnen einher gingen häufig eine Verschärfung des deutschen Kartellrechts oder ausgeweitete Kompetenzen für verbraucherschützende Instanzen.
Dennoch ging der am vorherigen Donnerstag eingebrachte Gesetzesentwurf in eine andere Richtung, denn er widmete sich zum ersten Mal explizit den digitalen Wettbewerbsriesen, den big players in der modernen Weltwirtschaft wie Amazon, Google oder Apple. Deren Einfluss hat sich in den letzten Jahren, jedoch noch einmal besonders extrem im Zuge der Corona-Pandemie, vergrößert, im dritten Quartal 2020 erreichte der amerikanische Online-Shopping-Riese Amazon alleine einen Umsatzanstieg um 37 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Parallel zu der rasanten Entwicklung der Konzerne erwuchs weltweit Kritik an der Art und Weise des Wirtschaftens, Vorwürfe über finanzielle Intransparenz im Zusammenhang mit Steuerzahlungen oder wettbewerbsschädigende Geschäftspraktiken sind dabei nur zwei Beispiele von vielen. Um den Anforderungen neuer Herausforderungen des digitalen Wettbewerbs gerecht zu werden, hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier bereits im September 2018 die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 eingesetzt. Diese sollte seither die Notwendigkeit von „Änderungen des wettbewerblichen Rahmens prüfen, um in Deutschland und Europa international wettbewerbsfähige Digitalunternehmen zu ermöglichen“. Am 14. Januar wurde nun die Gesetzesvorlage diskutiert, zu der die Grünen, Die Linke und die FDP jeweils Anträge einreichten. Ein detaillierter Blick auf die Diskussion wird im dieswöchigen und in meinem persönlich ersten Recap geworfen.

Die Schlachtung der Werkverträge

Die zahlreichen Corona-Ausbrüche in der Fleischindustrie bekamen im Sommer viel öffentliche Aufmerksamkeit. Zwar ging es zunächst um Infektionsausbrüche, in der Folge wurde aber nicht nur über Hygienebedingungen, sondern auch über Werkverträge und Leiharbeit diskutiert. Die Arbeitsverhältnisse in der Fleischindustrie sind somit wohl in die Kategorie der Probleme einzusortieren, die schon vor der Pandemie existierten, durch sie aber noch deutlicher sichtbar wurden. Am Mittwoch, vorletzten Sitzungstag des Bundestages in diesem Jahr, stimmte das Parlament über das von der Bundesregierung eingebrachte Arbeitsschutzkontrollgesetz ab. Hubertus Heill, Chef des hierfür federführenden Ministeriums für Arbeit und Soziales, will damit den viel kritisierten Verhältnissen für Beschäftigte der Fleischindustrie ein Ende bereiten. Die der Abstimmung vorangegangene Debatte fassen wir in unserem letzten Recap 2020 zusammen.

Letzte Chance 2020

Vor 20 Jahren wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Unter anderem machte es Hausbesitzer:innen möglich, ihren Strom mit Hilfe von Solaranlagen selbst zu produzieren. Allen Ökostromproduzierenden wird durchs EEG ein Festpreis garantiert, um Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Die Differenz zwischen diesem Festpreis und dem Marktpreis an der Strombörse wird von allen Steuerzahler:innen über die sogenannte EEG-Umlage bezahlt. Dieses Modell wurde von vielen Ländern übernommen und verbessert. Das Gesetz war maßgeblich daran beteiligt, dass der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Stromverbrauch in den letzten 10 Jahren verdreifacht wurde und aktuell bei knapp 42% liegt. Allerdings wird es inzwischen als veraltet und bürokratisch überkomplex kritisiert, außerdem würden Geringverdiener:innen überproportional belastet. Hinzu kommt, dass die Förderungen für Wind- und Solaranlagen auf 20 Jahre angelegt waren und daher zum Jahresbeginn 2021 auslaufen.

Da war ja was

Anmerkung: In diesem Text geht es, wenn auch ohne graphische Details, um Gewalt gegen Frauen. Solltet Ihr Erfahrungen hiermit gemacht haben, könnt Ihr beim Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe eine Hilfsorganisation in eurer Nähe suchen. Das Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” bietet außerdem rund um die Uhr kostenlose, anonyme und mehrsprache Beratung, auch per Chat. Hier können sich auch besorgte Angehörige melden.

Es ist selbstverständlich, dass eine Pandemie den politischen Diskurs prägt. Welche Virologin hätte sich noch vor 2 Jahren erträumen lassen, dass mal ein Großteil der deutschen Bevölkerung weiß, was der R-Wert ist. Welcher Politiker hätte damit gerechnet, dass Bürger:innen sich um eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes scheren würden? Inzwischen ist aber auch genug Zeit vergangen, um Entwicklungen in diesem Zustand beobachten zu können. So sind Diskussionen über Corona-Maßnahmen heute beispielsweise viel spezifischer. Grundkenntnisse sind in der Bevölkerung angekommen, die anfängliche Überforderung schon lange überwunden.

Pandemie und Parlament

Vor 8 Monaten erklärte die WHO den Ausbruch der Lungenkrankheit Covid-19 zur Pandemie. Es braucht wohl niemand eine Erinnerung an all die verschiedenen Weisen, auf die unser Leben dadurch beeinträchigt war und ist. Aber was hat der Bundestag seitdem getan und, noch viel wichtiger, was konnte er nicht tun?

AfD will Trump aus dem Pariser Klimaabkommen folgen

Am vergangenen Donnerstag traten die USA, wie im Vorjahr angekündigt, offiziell aus dem Pariser Klimaabkommen aus, welches genau 4 Jahre zuvor in Kraft trat. Die Vertragsparteien erklären in dem Übereinkommen ihr gemeinsames Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur durch eine starke Reduzierung der eigenen Emissionen auf 1,5 °C zu beschränken. Am gleichen Tag stritt der Bundestag über den Austritt Deutschlands aus eben diesem Übereinkommen, welchen die AfD in einem Antrag forderte.

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